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Autor: Rick Rodriguez

  • Maritime Security

    Maritime Security

    Auf hoher See ist Hilfe weit entfernt. Umso wichtiger ist, wer an Bord ist.

    Sicherheit für Reedereien und Privatyachten

    Piraterie, bewaffnete Raubüberfälle und Entführungen bedrohen die Schifffahrt in mehreren Seegebieten der Welt. Für Reedereien, Charterunternehmen und Eigner von Privatyachten ist ein professionelles Sicherheitsteam an Bord oft der wirksamste und wirtschaftlichste Schutz für Besatzung, Passagiere und Ladung.

    Unsere Leistungen

    • Risikoanalyse für Route, Häfen und Seegebiete
    • Bewaffnete und unbewaffnete Schutzteams an Bord – nach den Vorgaben des Auftraggebers
    • Beratung von Kapitän und Ship Security Officer, Härtung des Schiffes und Notfallplanung
    • Sicherheitsbegleitung bei Hafenaufenthalten und Crewwechseln
    • Ermittlungen nach Vorfällen, etwa bei Ladungsdiebstahl oder Schmuggel

    Professionalität statt Eskalation

    Der Einsatz von Sicherheitsteams auf See ist eine hochspezialisierte Aufgabe, die nur sehr gut ausgebildete Fachleute leisten können. Unsere Teams bestehen aus Spezialisten mit militärischem oder polizeilichem Hintergrund und internationaler Einsatzerfahrung. Ihr Grundsatz: deeskalierend handeln, angemessen reagieren und Kapitän und Besatzung entlasten, damit diese sich auf die Schiffsführung konzentrieren können.

    Rahmenbedingungen

    Jeder Einsatz wird unter Beachtung der Vorgaben des Flaggenstaats, der Küsten- und Hafenstaaten sowie der international anerkannten Best-Management-Practices geplant. Über Einzelheiten zu Teams, Ausrüstung und Ablauf informieren wir Sie gern in einem persönlichen, vertraulichen Gespräch.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Videoüberwachung, Brandmeldeanlagen und Sicherheitstechnik

    Videoüberwachung, Brandmeldeanlagen und Sicherheitstechnik

    Eine Kamera, die niemand rechtmäßig auswerten darf, ist nur Dekoration.

    Wo Videoüberwachung sinnvoll ist

    • Lager, Warenannahme und Kassenbereiche
    • Baustellen, Fuhrparks und Betriebsgelände
    • Eingänge, Zufahrten und Parkflächen
    • Das eigene Grundstück – ohne Erfassung öffentlicher Flächen oder des Nachbargrundstücks

    Datenschutzkonform planen

    Videoüberwachung ist nur zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte der Betroffenen nicht überwiegen. In der Praxis heißt das: klarer Zweck, so wenig Erfassungsbereich wie möglich, deutlich sichtbare Hinweisschilder, kurze Speicherfristen und – in Betrieben mit Betriebsrat – dessen Beteiligung. Die Überwachung von Arbeitsplätzen unterliegt besonders engen Grenzen.

    Wir planen Ihre Anlage so, dass sie diese Vorgaben erfüllt. Das schützt Sie vor Bußgeldern – und sorgt dafür, dass die Aufnahmen im Ernstfall verwertbar sind.

    Aufzeichnung und Beweiskraft

    Damit Aufnahmen vor Gericht bestehen, müssen Bildqualität, Zeitstempel und Speicherung stimmen. Wir achten auf ausreichende Auflösung auch bei Nacht, manipulationssichere Speicherung mit klar geregeltem Zugriff und eine dokumentierte Sicherung im Ereignisfall.

    Brandmelde- und Einbruchmeldetechnik

    Ergänzend beraten wir zu Einbruch- und Brandmeldeanlagen, Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle sowie zu mechanischen Sicherungen. Die Installation erfolgt durch zertifizierte Fachbetriebe, mit denen wir zusammenarbeiten.

    Wer trägt die Kosten?

    Die Kosten richten sich nach Umfang und Technik. Kommt es zu einem Schaden und wird der Täter mithilfe der Aufzeichnungen überführt, können Kosten der Beweissicherung im Rechtsstreit von ihm zu erstatten sein. Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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  • Sicherheitskonzept: In 3 Schritten zur passenden Sicherheitslösung

    Sicherheitskonzept: In 3 Schritten zur passenden Sicherheitslösung

    Sicherheit entsteht nicht durch die teuerste Technik – sondern durch das richtige Konzept.

    Prävention statt Schadensbegrenzung

    Einbruch, Diebstahl, Sabotage, Informationsabfluss oder Übergriffe auf Personen: Die meisten Schäden ließen sich mit überschaubarem Aufwand verhindern – wenn die Schwachstellen vorher bekannt wären. Aus unserer Ermittlungspraxis wissen wir, wie Täter denken und wo sie ansetzen. Dieses Wissen fließt direkt in unsere Sicherheitskonzepte ein.

    Schritt 1: Analyse

    Wir verschaffen uns ein genaues Bild der Ausgangslage: Welche Werte sollen geschützt werden – Personen, Gebäude, Waren, Daten, Know-how? Welche Bedrohungen sind realistisch? Bei einer Begehung prüfen wir Zugänge, Schließsysteme, vorhandene Technik, Abläufe und Zuständigkeiten – auch aus der Perspektive eines möglichen Täters.

    Schritt 2: Planung

    Aus der Analyse entwickeln wir ein abgestuftes Maßnahmenpaket aus baulichen, technischen und organisatorischen Bausteinen. Dazu gehören etwa:

    • Mechanischer Schutz und Zutrittskontrolle
    • Einbruch-, Brand- und Videoüberwachungstechnik
    • Regelungen für Besucher, Fremdfirmen, Schlüssel und Zugangsdaten
    • Schutz vertraulicher Besprechungen und Informationen (Lauschabwehr)
    • Notfall- und Alarmpläne

    Schritt 3: Umsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung mit geprüften Fachpartnern, kontrollieren die Ausführung und schulen Ihre Mitarbeiter. Auf Wunsch überprüfen wir das Konzept in regelmäßigen Abständen – denn Bedrohungen und Abläufe ändern sich.

    Für Unternehmen und Privatpersonen

    Unsere Sicherheitskonzepte richten sich an Betriebe jeder Größe ebenso wie an Privatpersonen mit erhöhtem Schutzbedarf – etwa nach einem Einbruch, bei Bedrohungen oder bei exponierten Personen.

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  • Kosten der Lauschabwehr

    Kosten der Lauschabwehr

    Professionelle Lauschabwehr ist nicht billig – ein erfolgreicher Lauschangriff ist es noch weniger.

    Die richtige Frage zuerst

    Bevor Sie Angebote vergleichen, lohnt sich ein Blick auf zwei Fragen: Welchen Wert haben die Informationen oder die Privatsphäre, die Sie schützen möchten? Und welcher Schaden entsteht, wenn sie in falsche Hände geraten? Wählen Sie einen Anbieter für Lauschabwehr deshalb nie allein nach dem Preis.

    Wovon der Aufwand abhängt

    • Größe des Objekts und Anzahl der Räume
    • Anzahl der Telefone, Leitungen, Computer und Konferenzsysteme
    • Fahrzeuge und mobile Endgeräte, die einbezogen werden sollen
    • Bedrohungslage und vermutete Fähigkeiten des Lauschers

    Preisbeispiele

    Kleine Geschäftsstelle bzw. Büroeinheit: Die branchenüblichen Preise liegen je nach Umfang und Anzahl der zu prüfenden Geräte bei durchschnittlich 4.000 € bis 15.000 €.

    Durchschnittliches Einfamilienhaus: Hier liegen die branchenüblichen Preise je nach Umfang bei durchschnittlich 3.000 € bis 10.000 €.

    Einzelne Räume wie ein Besprechungsraum, eine Hotelsuite oder ein Fahrzeug können oft zu geringeren Kosten geprüft werden; diese Preise nennen wir Ihnen im Einzelfall.

    Pauschalpakete

    Um die Planung zu vereinfachen, bieten wir Lauschabwehr auch als Alles-inklusive-Paket zum Festpreis an. Anfahrts- und Reisekosten sind darin enthalten. Welches Paket zu Ihrer Situation passt, besprechen wir im ersten – sicheren – Beratungsgespräch.

    Wer trägt die Kosten?

    Wird im Zuge der Lauschabwehr ein Abhörgerät gefunden und der Täter ermittelt, können die Kosten im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein.

    Bei Verdacht: richtig Kontakt aufnehmen

    Wenn Sie befürchten, abgehört zu werden, kontaktieren Sie uns bitte nicht von den Räumen, Telefonen oder Computern aus, die Sie für kompromittiert halten. Nutzen Sie ein anderes Gerät an einem anderen Ort und sprechen Sie mit niemandem über Ihren Verdacht. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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  • Lauschabwehr – häufige Fragen

    Lauschabwehr – häufige Fragen

    Die wichtigsten Antworten rund um Abhörschutz und Lauschabwehr.

    Wie erkenne ich, ob ich abgehört werde?

    Das sicherste Indiz ist, wenn Dritte Informationen kennen, die sie eigentlich nicht haben können. Technische Auffälligkeiten wie Knacken in der Leitung sind dagegen selten ein verlässliches Zeichen – moderne Abhörtechnik verursacht keine hörbaren Störungen.

    Reicht ein Wanzendetektor aus dem Internet?

    Nein. Einfache Detektoren erkennen nur aktiv sendende Geräte, schlagen bei jedem WLAN-Router und Smartphone an und übersehen Rekorder, ausgeschaltete oder zeitgesteuerte Wanzen vollständig. Eine professionelle Lauschabwehr kombiniert mehrere Messverfahren mit einer physischen Durchsuchung.

    Wie lange dauert eine Untersuchung?

    Ein einzelner Besprechungsraum oder ein Fahrzeug ist meist in wenigen Stunden geprüft. Eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus benötigt in der Regel einen Tag, größere Büroflächen entsprechend länger.

    Bemerkt der Täter die Untersuchung?

    Wir arbeiten so unauffällig wie möglich – mit neutralen Fahrzeugen, ohne sichtbare Ausrüstung und auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten. Bitte besprechen Sie den Termin nicht in den betroffenen Räumen oder über die betroffenen Geräte.

    Was passiert, wenn Sie etwas finden?

    Wir dokumentieren den Fund vollständig und sichern ihn beweiskräftig. Gemeinsam entscheiden wir, ob das Gerät entfernt, der Polizei übergeben oder zunächst belassen wird, um den Täter zu überführen.

    Wie oft sollte geprüft werden?

    Unternehmen mit sensiblen Informationen lassen Vorstands- und Besprechungsräume regelmäßig prüfen – etwa vierteljährlich oder vor wichtigen Terminen. Privat ist eine Prüfung vor allem bei konkretem Verdacht oder nach einer Trennung sinnvoll.

    Ist Abhören in Deutschland strafbar?

    Ja. Das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar, heimliche Bildaufnahmen in geschützten Räumen nach § 201a StGB. Getarnte Sendegeräte sind nach § 8 TDDDG zudem verboten.

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  • Elektronische Belästigung

    Elektronische Belästigung

    Wer sich überwacht fühlt, braucht vor allem eines: eine ehrliche, nachvollziehbare Antwort.

    Was Betroffene schildern

    Uns erreichen Anfragen von Menschen, die sich durch elektronische Geräte überwacht, verfolgt oder belästigt fühlen: Stimmen oder Geräusche, Störungen an Elektronik, das Gefühl, jederzeit geortet oder abgehört zu werden. Für Betroffene ist diese Situation sehr belastend – zumal sie im Umfeld oft auf Unverständnis stoßen.

    Sachlich messen statt spekulieren

    Wir nehmen jede Anfrage ernst und gehen ihr technisch nach. Mit unserer Messtechnik prüfen wir Wohnung, Fahrzeug, Smartphone und Netzwerk auf Abhör- und Ortungstechnik, Stalkerware und manipulierte Geräte. Bei Bedarf dokumentieren wir Funkaktivität über einen längeren Zeitraum.

    Was es tatsächlich gibt – Wanzen, versteckte Kameras, GPS-Tracker, Spionage-Apps –, finden wir. Wenn wir nichts finden, sagen wir Ihnen auch das ehrlich und erklären, was wir geprüft haben.

    Ehrlichkeit gehört dazu

    Nicht jedes belastende Erleben hat eine technische Ursache. Wenn unsere Messungen keine Hinweise ergeben, empfehlen wir Ihnen, auch mit einer vertrauten Person oder Ihrem Hausarzt darüber zu sprechen. Wir verkaufen Ihnen keine teuren Folgeuntersuchungen oder „Abschirmprodukte“, die nichts nützen.

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

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  • Handy-Forensik und Spyware-Prüfung

    Handy-Forensik und Spyware-Prüfung

    Die effektivste Wanze tragen die meisten Menschen freiwillig in der Hosentasche.

    Warum Smartphones so begehrt sind

    Auf dem Smartphone laufen Gespräche, Nachrichten, Fotos, Standort und Kalender zusammen. Spionage-Apps – oft als „Kinderschutz“ oder „Partner-App“ vermarktet – leiten all das unbemerkt weiter. Wer einmal kurz Zugriff auf das entsperrte Gerät hatte, kann sie in wenigen Minuten installieren.

    Mögliche Anzeichen

    • Der Akku entlädt sich ungewöhnlich schnell, das Gerät wird warm
    • Unerklärlich hoher Datenverbrauch
    • Unbekannte Apps, Geräteverwaltungs- oder Profilberechtigungen
    • Jemand kennt Inhalte Ihrer Nachrichten oder Ihren Standort
    • Ihr Konto wurde auf einem fremden Gerät angemeldet

    Unsere Prüfung

    Wir untersuchen Smartphones und Tablets forensisch auf Stalkerware, verdächtige Konfigurationen, fremde Kontozugriffe und Manipulationen. Funde dokumentieren wir gerichtsverwertbar – das ist wichtig, wenn Sie Anzeige erstatten möchten. Anschließend helfen wir Ihnen, das Gerät und Ihre Konten wieder abzusichern.

    Wichtig

    Löschen Sie verdächtige Apps nicht selbst und setzen Sie das Gerät nicht zurück, bevor die Beweise gesichert sind. Und: Durchsuchen Sie nicht das Handy anderer Personen – das kann strafbar sein.

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

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  • GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    Technisch ist GPS-Ortung kinderleicht. Rechtlich ist sie es nicht.

    Die heimliche Ortung von Personen

    Wer einen GPS-Tracker heimlich am Fahrzeug einer anderen Person anbringt, um deren Bewegungen zu verfolgen, verarbeitet personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass das auch für Detekteien grundsätzlich strafbar ist – zulässig kann es allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen sein, etwa in einer notwehrähnlichen Lage, in der andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    Für Privatpersonen gilt erst recht: Den Partner, Ex-Partner oder Nachbarn heimlich zu orten, ist keine gute Idee – und macht die gewonnenen Erkenntnisse im Streitfall häufig wertlos.

    Firmenfahrzeuge

    Unternehmen dürfen eigene Fahrzeuge orten, etwa zur Disposition, Diebstahlsicherung oder Fahrtenbuchführung. Weil dabei aber auch Mitarbeiter erfasst werden, gelten enge Vorgaben: transparente Information, klarer Zweck, Datensparsamkeit und – wo vorhanden – Beteiligung des Betriebsrats. Eine heimliche Dauerüberwachung von Mitarbeitern ist nicht zulässig.

    Eigene Fahrzeuge und Gegenstände

    Wer sein eigenes Fahrzeug, Werkzeug oder Gepäck gegen Diebstahl mit einem Tracker sichert, bewegt sich grundsätzlich auf sicherem Boden – solange damit nicht gezielt andere Personen überwacht werden, die das Fahrzeug nutzen.

    Unser Weg: legal und gerichtsfest

    Wenn Sie wissen müssen, wo sich jemand aufhält, ist eine professionelle Observation in der Regel das rechtssichere Mittel. Und wenn Sie befürchten, selbst geortet zu werden: Wir finden GPS-Tracker an Ihrem Fahrzeug.

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  • GPS-Tracker finden

    GPS-Tracker finden

    Ein GPS-Tracker ist in zehn Sekunden angebracht – und meldet danach jede Ihrer Fahrten.

    Anzeichen für einen Tracker

    • Jemand taucht auffällig oft dort auf, wo Sie gerade sind
    • Ihr Ex-Partner, Arbeitgeber oder Geschäftspartner kennt Orte, die Sie nicht genannt haben
    • Ungewöhnliche Spuren am Unterboden, in Radkästen oder an der Stoßstange
    • Fremde Kabel oder Geräte am OBD-Anschluss oder im Sicherungskasten

    Wo Tracker versteckt werden

    Am häufigsten finden wir magnetische Tracker mit eigenem Akku an Unterboden, Rahmen oder in den Radkästen. Professioneller angebrachte Geräte sind an die Bordelektrik angeschlossen und hinter Verkleidungen versteckt. Auch Bluetooth-Tracker, die eigentlich für Schlüssel gedacht sind, werden zunehmend zum Verfolgen von Personen missbraucht.

    Unsere Fahrzeugprüfung

    Wir untersuchen Ihr Fahrzeug von außen, von unten und im Innenraum – mit Funkanalyse im stehenden und fahrenden Zustand, Sichtprüfung auf der Hebebühne bzw. mit Spiegel und Endoskop und Kontrolle der Fahrzeugelektronik. Gefundene Geräte sichern wir als Beweis.

    Ist das überhaupt erlaubt?

    Das heimliche Orten einer anderen Person ist in aller Regel unzulässig. Mehr dazu unter GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    Was kostet eine Lauschabwehr?

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  • Verdeckte Videoüberwachung aufspüren

    Verdeckte Videoüberwachung aufspüren

    Eine Kameralinse ist heute kaum größer als ein Stecknadelkopf.

    Wo versteckte Kameras gefunden werden

    • Rauchmelder, Bewegungsmelder und Lüftungsgitter
    • USB-Ladegeräte, Steckdosen und Verlängerungskabel
    • Uhren, Bilderrahmen, Bücher und Dekorationsartikel
    • Ferienwohnungen, Umkleiden und Sanitärräume

    Rechtliche Lage

    Heimliche Bildaufnahmen in Wohnungen und besonders geschützten Räumen sind nach § 201a StGB strafbar. Getarnte Kameras mit Funk- oder WLAN-Übertragung dürfen in Deutschland nach § 8 TDDDG zudem weder verkauft noch besessen werden – sie werden trotzdem massenhaft über das Internet bezogen.

    So finden wir versteckte Kameras

    Neben der Funkanalyse setzen wir optische Linsendetektoren ein, die das reflektierte Licht einer Kameralinse sichtbar machen – auch bei Kameras, die gar nicht senden, sondern nur speichern. Ergänzend prüfen wir Ihr WLAN auf unbekannte Geräte und durchsuchen verdächtige Gegenstände physisch.

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

    Bei Verdacht: richtig Kontakt aufnehmen

    Wenn Sie befürchten, abgehört zu werden, kontaktieren Sie uns bitte nicht von den Räumen, Telefonen oder Computern aus, die Sie für kompromittiert halten. Nutzen Sie ein anderes Gerät an einem anderen Ort und sprechen Sie mit niemandem über Ihren Verdacht. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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