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Lohnfortzahlungsbetrug und vorgetäuschte Krankheit

Wer krankfeiert, kostet Sie doppelt: die Lohnfortzahlung – und die Motivation der Kollegen, die einspringen müssen.

Wenn die Krankmeldung Zweifel weckt

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert. Als Arbeitgeber können Sie ihn aber erschüttern, wenn ernsthafte Zweifel an der Erkrankung bestehen. Typische Anlässe sind:

  • Die Krankmeldung folgt unmittelbar auf eine Abmahnung, einen abgelehnten Urlaubsantrag oder eine Kündigung
  • Ein Mitarbeiter ist auffällig oft an Brückentagen oder vor dem Wochenende krank
  • Hinweise von Kollegen oder Kunden, dass der Mitarbeiter anderweitig arbeitet
  • Der Mitarbeiter hat seine Erkrankung vorher angekündigt („dann werde ich eben krank“)

Genesungswidriges Verhalten nachweisen

Nicht jede Aktivität während einer Krankschreibung ist verboten – wer krank ist, darf einkaufen oder spazieren gehen. Entscheidend ist, ob das Verhalten mit der Erkrankung vereinbar ist oder die Genesung gefährdet. Arbeitet ein Mitarbeiter mit angeblichem Bandscheibenvorfall auf dem Bau oder betreibt er nebenher sein eigenes Gewerbe, ist das ein starkes Indiz für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

Unsere Ermittler dokumentieren das tatsächliche Verhalten durch eine gezielte Observation – sachlich, mit Zeitangaben und Bildmaterial. Der Bericht ist die Grundlage für arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur fristlosen Kündigung.

Rechtlich sauber ermitteln

Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

Wer trägt die Detektivkosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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