Die wichtigsten Antworten rund um Abhörschutz und Lauschabwehr.
Wie erkenne ich, ob ich abgehört werde?
Das sicherste Indiz ist, wenn Dritte Informationen kennen, die sie eigentlich nicht haben können. Technische Auffälligkeiten wie Knacken in der Leitung sind dagegen selten ein verlässliches Zeichen – moderne Abhörtechnik verursacht keine hörbaren Störungen.
Reicht ein Wanzendetektor aus dem Internet?
Nein. Einfache Detektoren erkennen nur aktiv sendende Geräte, schlagen bei jedem WLAN-Router und Smartphone an und übersehen Rekorder, ausgeschaltete oder zeitgesteuerte Wanzen vollständig. Eine professionelle Lauschabwehr kombiniert mehrere Messverfahren mit einer physischen Durchsuchung.
Wie lange dauert eine Untersuchung?
Ein einzelner Besprechungsraum oder ein Fahrzeug ist meist in wenigen Stunden geprüft. Eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus benötigt in der Regel einen Tag, größere Büroflächen entsprechend länger.
Bemerkt der Täter die Untersuchung?
Wir arbeiten so unauffällig wie möglich – mit neutralen Fahrzeugen, ohne sichtbare Ausrüstung und auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten. Bitte besprechen Sie den Termin nicht in den betroffenen Räumen oder über die betroffenen Geräte.
Was passiert, wenn Sie etwas finden?
Wir dokumentieren den Fund vollständig und sichern ihn beweiskräftig. Gemeinsam entscheiden wir, ob das Gerät entfernt, der Polizei übergeben oder zunächst belassen wird, um den Täter zu überführen.
Wie oft sollte geprüft werden?
Unternehmen mit sensiblen Informationen lassen Vorstands- und Besprechungsräume regelmäßig prüfen – etwa vierteljährlich oder vor wichtigen Terminen. Privat ist eine Prüfung vor allem bei konkretem Verdacht oder nach einer Trennung sinnvoll.
Ist Abhören in Deutschland strafbar?
Ja. Das Abhören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist nach § 201 StGB strafbar, heimliche Bildaufnahmen in geschützten Räumen nach § 201a StGB. Getarnte Sendegeräte sind nach § 8 TDDDG zudem verboten.
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