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Stalking, Mobbing und Cyberstalking

„Mir glaubt einfach niemand.“ – Diesen Satz hören wir von Betroffenen besonders oft.

Stalking ist eine Straftat

Wer einem anderen Menschen beharrlich nachstellt und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt, macht sich nach § 238 StGB strafbar. Hinzu kommen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, etwa Kontakt- und Näherungsverbote.

Das Problem für Betroffene: Viele Handlungen wirken einzeln betrachtet harmlos. Erst in der Summe wird das Muster sichtbar – und genau dieses Muster muss nachgewiesen werden.

Typische Formen von Stalking

  • Ständige Anrufe, Nachrichten oder Briefe – auch über Dritte
  • Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz, Verfolgen im Alltag
  • Bestellungen, Anzeigen oder Anmeldungen im Namen des Opfers
  • Beschädigung von Eigentum, Drohungen gegen Angehörige oder Haustiere

Cyberstalking

Immer häufiger findet Nachstellung digital statt:

  • Gefälschte Profile, über die das Opfer kontaktiert oder bloßgestellt wird
  • Veröffentlichung privater Fotos oder Informationen
  • Heimliche Ortung über Tracker oder manipulierte Smartphones
  • Übernahme von E-Mail- oder Social-Media-Konten

Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz

Auch im Beruf kommt es zu systematischen Anfeindungen, anonymen Schreiben oder sexueller Belästigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen – brauchen dafür aber gesicherte Fakten. Wir unterstützen Betroffene ebenso wie Unternehmen bei der Aufklärung.

Wie wir helfen

Wir identifizieren unbekannte Täter, dokumentieren Nachstellungen durch Observation und sichern digitale Spuren gerichtsverwertbar. Besteht der Verdacht, dass Sie technisch überwacht werden, überprüfen wir Wohnung, Fahrzeug und Smartphone im Rahmen unserer Lauschabwehr.

Unser Rat bis dahin: Führen Sie ein Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung jedes Vorfalls, löschen Sie keine Nachrichten und reagieren Sie nicht auf Kontaktversuche.

Wer trägt die Detektivkosten?

Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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