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Arbeitszeitbetrug

Vertrauensarbeitszeit funktioniert nur, solange das Vertrauen nicht missbraucht wird.

Wo Arbeitszeitbetrug vorkommt

  • Außendienstmitarbeiter erledigen private Dinge statt Kundenterminen
  • Kollegen stempeln füreinander ein oder aus
  • Im Homeoffice wird nur sporadisch gearbeitet, aber volle Zeit abgerechnet
  • Pausen werden systematisch überzogen oder Fahrten zu lang angegeben

Ein Kündigungsgrund

Der vorsätzliche Verstoß gegen die Pflicht, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an sich geeignet, eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB zu rechtfertigen – oft auch ohne vorherige Abmahnung. Voraussetzung ist allerdings ein sauberer Nachweis.

So gehen wir vor

Wir gleichen die angegebenen Zeiten und Termine mit dem tatsächlichen Tagesablauf ab. Im Außendienst geschieht das in der Regel durch Observation, im Betrieb durch die Auswertung vorhandener Daten in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Das Ergebnis: ein lückenloses Protokoll, das der Arbeitsrichter nachvollziehen kann.

Rechtlich sauber ermitteln

Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

Wer trägt die Detektivkosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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