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Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbetrug

Beim Unterhalt geht es oft um viel Geld – und manchmal um bewusst falsche Angaben.

Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

Nach einer Trennung können sowohl Kinder als auch der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Unterhalt haben. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen – und genau hier entstehen viele Streitigkeiten.

Typische Fälle aus unserer Praxis

  • Verschleiertes Einkommen: Der Unterhaltspflichtige gibt sich arbeitslos oder gering verdienend, arbeitet aber schwarz oder lässt Einnahmen über Dritte laufen.
  • Verstecktes Vermögen: Fahrzeuge, Immobilien oder Beteiligungen werden auf Angehörige oder neue Partner umgeschrieben.
  • Neue Lebensgemeinschaft: Der Unterhaltsberechtigte lebt bereits in einer festen neuen Partnerschaft, verschweigt das aber.
  • Verschwiegene Erwerbstätigkeit: Der Unterhaltsberechtigte arbeitet bereits wieder, gibt das aber nicht an.

Die verfestigte Lebensgemeinschaft

Lebt ein unterhaltsberechtigter Ex-Partner in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft, kann der Unterhalt nach § 1579 Nr. 2 BGB gekürzt oder ganz versagt werden. Gerichte verlangen dafür aber Nachweise über einen längeren Zeitraum – etwa gemeinsames Wohnen, gemeinsame Urlaube und ein gemeinsames Auftreten nach außen. Eine strukturierte Observation über mehrere Wochen ist hier oft das entscheidende Beweismittel.

Wie wir vorgehen

Je nach Fall kombinieren wir Observation, Recherche und Vermögensermittlung. Wir dokumentieren Arbeitszeiten, Wohnverhältnisse und Lebensstil so, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Ergebnisse im Verfahren einsetzen kann.

Wer trägt die Kosten?

Gerade im Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Detektivkosten erstattungsfähig sein können, wenn sie zum Nachweis einer verfestigten Lebensgemeinschaft oder verschwiegener Einkünfte notwendig waren. Wir beraten Sie gern, wie Sie die Ermittlung von Anfang an so anlegen, dass die Kosten im Verfahren geltend gemacht werden können.

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Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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