„Empfänger unbekannt verzogen“ ist kein Endpunkt – sondern ein Ermittlungsauftrag.
Wenn der Schuldner untertaucht
Viele Schuldner ziehen um, ohne sich ordnungsgemäß umzumelden, oder halten sich nur noch zum Schein an ihrer Meldeadresse auf. Auch Gerichtsvollzieher stoßen dann an Grenzen – die gesetzlichen Abfragemöglichkeiten helfen nur, solange der Schuldner in offiziellen Registern auftaucht.
Unser Vorgehen
Wir ermitteln den tatsächlichen Aufenthaltsort durch Recherche, Befragungen im Umfeld und – wo nötig – Observation. Gleichzeitig klären wir, wovon der Schuldner lebt: Arbeitgeber, Einnahmen und Vermögenswerte sind die Grundlage für eine erfolgreiche Vollstreckung.
Hat sich der Schuldner ins Ausland abgesetzt, ermitteln wir dort mit unseren internationalen Kontakten weiter.
Ihr Ergebnis
Sie erhalten eine zustellungsfähige Anschrift und – sofern beauftragt – einen Überblick über pfändbare Vermögenswerte. Damit können Sie bzw. Ihr Anwalt die Vollstreckung gezielt fortsetzen.
Wer trägt die Detektivkosten?
Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.
Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.
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