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Diebstahl, Unterschlagung und Warenschwund

Warenschwund ist selten Zufall. Meistens hat er ein System – und einen Namen.

Die stillen Verluste

Inventurdifferenzen kosten den Handel und die Industrie jedes Jahr Milliarden – ein erheblicher Teil geht auf das Konto eigener Mitarbeiter, Reinigungskräfte, Fremdfirmen oder Lieferanten. Weil die Verluste schleichend entstehen, fallen sie oft erst spät auf.

Typische Fallkonstellationen

  • Waren oder Werkzeug verschwinden aus Lager, Baustelle oder Fahrzeug
  • Manipulationen an der Kasse: Stornos, Leerbons, „Freundschaftsrabatte“
  • Lieferungen werden vollständig quittiert, aber nur teilweise geliefert
  • Firmeneigentum wird über Online-Marktplätze weiterverkauft
  • Kraftstoff, Material oder Arbeitszeit werden für private Zwecke abgezweigt

Unser Vorgehen

Am Anfang steht eine Analyse: Wo entsteht der Schwund, zu welchen Zeiten, wer hat Zugang? Darauf aufbauend setzen wir die passenden Mittel ein – von der Observation über Testkäufe und Kontrolllieferungen bis zur verdeckten Ermittlung im Betrieb. Spuren an Tatorten sichern wir forensisch.

Ziel ist immer ein eindeutiger, gerichtsverwertbarer Nachweis, der die Täter überführt – und die Unschuldigen entlastet. Im Anschluss beraten wir Sie, wie Sie Ihre Abläufe künftig besser absichern.

Rechtlich sauber ermitteln

Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

Wer trägt die Detektivkosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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