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Kindesentzug und Kindesrückführung

Wenn das eigene Kind plötzlich verschwunden ist, zählt jeder Tag.

Wenn ein Elternteil mit dem Kind verschwindet

Kindesentziehung trifft Eltern mit voller Wucht: Der andere Elternteil kehrt nach dem Urlaub nicht zurück, zieht ohne Absprache um oder setzt sich mit dem Kind ins Ausland ab. In Deutschland kann das nach § 235 StGB strafbar sein – doch zunächst steht eine einzige Frage im Raum: Wo ist mein Kind?

Internationale Fälle

Besonders schwierig wird es, wenn das Kind ins Ausland gebracht wurde. Für viele Staaten gilt das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das eine schnelle Rückführung ermöglichen soll. Voraussetzung ist aber fast immer, dass der Aufenthaltsort bekannt ist – und das ist oft der schwierigste Teil.

Wir ermitteln international und arbeiten bei Einsätzen im Ausland mit erfahrenen, ortskundigen Kollegen zusammen. So lassen sich Sprachbarrieren, fremde Behördenwege und kulturelle Besonderheiten überwinden.

So unterstützen wir Sie

  • Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsorts von Kind und entziehendem Elternteil
  • Dokumentation der Lebensumstände vor Ort für das Rückführungsverfahren
  • Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, dem Bundesamt für Justiz als zentraler Behörde und den Stellen im Zielland
  • Begleitung und Absicherung einer gerichtlich angeordneten Rückführung

Schnell handeln – aber besonnen

Eigenmächtige „Rückholaktionen“ können die Rechtslage verschlechtern und Sie selbst strafbar machen. Holen Sie sich deshalb frühzeitig rechtlichen Rat – und lassen Sie die Suche von Profis übernehmen.

Wer trägt die Detektivkosten?

Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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