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Schwarzarbeit aufdecken

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern unlauterer Wettbewerb auf Kosten aller Ehrlichen.

Wer uns beauftragt

  • Unternehmen, deren Mitarbeiter in der Freizeit oder während einer Krankschreibung für eigene Kunden arbeiten
  • Handwerksbetriebe, die gegen Konkurrenz ohne Gewerbe und Sozialabgaben antreten müssen
  • Unterhaltspflichtige oder -berechtigte, wenn die Gegenseite ihr tatsächliches Einkommen verschweigt
  • Vermieter und Auftraggeber, die prüfen wollen, ob Angaben zum Einkommen stimmen

Rechtlicher Hintergrund

Was als Schwarzarbeit gilt, regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – etwa das Verschweigen von Einkünften gegenüber Finanzamt und Sozialleistungsträgern oder das Ausüben eines Handwerks ohne Eintragung. Neben Bußgeldern drohen strafrechtliche Konsequenzen; zivilrechtlich bestehen bei Schwarzarbeit keine Gewährleistungsansprüche.

Unser Vorgehen

Wir dokumentieren, wann, wo und für wen gearbeitet wird – durch Observation, Recherchen und Befragungen im Umfeld. So erhalten Sie belastbare Nachweise für arbeitsrechtliche Schritte, ein Unterhaltsverfahren oder eine Anzeige.

Wer trägt die Detektivkosten?

Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr telefonisch, per E-Mail und nach Terminabsprache persönlich für Sie da.

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