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Kategorie: Privat

  • Schriftgutachten und Urkundenfälschung

    Schriftgutachten und Urkundenfälschung

    Eine einzige gefälschte Unterschrift kann über Erbschaften, Verträge und Existenzen entscheiden.

    Wann ein Schriftgutachten sinnvoll ist

    • Zweifel an der Echtheit eines Testaments oder einer Vollmacht
    • Bestrittene Unterschriften unter Verträgen, Quittungen oder Bürgschaften
    • Anonyme Schreiben, deren Verfasser ermittelt werden soll
    • Nachträglich veränderte Dokumente – etwa ergänzte Zahlen oder ausgetauschte Seiten

    Urkundenfälschung ist eine Straftat

    Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine gefälschte gebraucht, macht sich nach § 267 StGB strafbar. Damit eine Anzeige oder Klage Erfolg hat, braucht es jedoch ein fundiertes Gutachten.

    So gehen wir vor

    Wir sichern das fragliche Dokument und beschaffen geeignetes Vergleichsmaterial – denn ohne ausreichend authentische Schriftproben kann auch der beste Sachverständige keine sichere Aussage treffen. Die Begutachtung erfolgt durch qualifizierte Schriftsachverständige; wir begleiten den Prozess und bereiten die Ergebnisse für Ihr Verfahren auf.

    Zusätzlich ermitteln wir die Umstände: Wer hatte Zugang zum Dokument? Wer profitiert von der Fälschung? Oft ergibt erst das Zusammenspiel von Gutachten und Ermittlung ein vollständiges Bild.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

    Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Romance Scamming und Liebesbetrug

    Romance Scamming und Liebesbetrug

    Romance Scammer verkaufen keine Produkte. Sie verkaufen Gefühle – und kassieren dafür Ersparnisse.

    So funktioniert die Masche

    Die Täter bauen über Wochen oder Monate eine intensive Beziehung auf – über Dating-Apps, soziale Netzwerke oder Messenger. Fotos sind gestohlen, Lebensläufe erfunden. Sobald das Vertrauen groß genug ist, kommt die erste Bitte um Geld. Und dann die nächste.

    Die typischen Geschichten

    • Ein Einsatz im Ausland – als Soldat, Arzt, Ingenieur auf einer Ölplattform
    • Ein plötzlicher Notfall: Unfall, Krankenhaus, Verhaftung
    • Zollgebühren für ein angebliches Paket oder Erbe
    • Das Geld für das Flugticket zum ersten Treffen
    • Ein „sicheres“ Investment, häufig in Kryptowährungen

    Warnsignale

    • Das Gegenüber gesteht sehr schnell große Gefühle
    • Videotelefonate klappen nie – die Kamera ist angeblich kaputt
    • Ein persönliches Treffen wird immer wieder verschoben
    • Sie sollen die Beziehung vor Familie und Freunden geheim halten
    • Geld soll über Gutscheinkarten, Kryptowährung oder Dritte fließen

    Was tun bei Verdacht?

    Überweisen Sie kein weiteres Geld und brechen Sie den Kontakt nicht abrupt ab, bevor Beweise gesichert sind. Speichern Sie Chatverläufe, Profile und Zahlungsbelege und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

    Wir prüfen die Identität hinter dem Profil, verfolgen Zahlungswege und Spuren so weit wie möglich und bereiten die Ergebnisse für Polizei und Anwalt auf. Manchmal möchten Angehörige auch nur Gewissheit, bevor sie mit der betroffenen Person sprechen – auch dabei unterstützen wir.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

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  • Stalking, Mobbing und Cyberstalking

    Stalking, Mobbing und Cyberstalking

    „Mir glaubt einfach niemand.“ – Diesen Satz hören wir von Betroffenen besonders oft.

    Stalking ist eine Straftat

    Wer einem anderen Menschen beharrlich nachstellt und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt, macht sich nach § 238 StGB strafbar. Hinzu kommen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, etwa Kontakt- und Näherungsverbote.

    Das Problem für Betroffene: Viele Handlungen wirken einzeln betrachtet harmlos. Erst in der Summe wird das Muster sichtbar – und genau dieses Muster muss nachgewiesen werden.

    Typische Formen von Stalking

    • Ständige Anrufe, Nachrichten oder Briefe – auch über Dritte
    • Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz, Verfolgen im Alltag
    • Bestellungen, Anzeigen oder Anmeldungen im Namen des Opfers
    • Beschädigung von Eigentum, Drohungen gegen Angehörige oder Haustiere

    Cyberstalking

    Immer häufiger findet Nachstellung digital statt:

    • Gefälschte Profile, über die das Opfer kontaktiert oder bloßgestellt wird
    • Veröffentlichung privater Fotos oder Informationen
    • Heimliche Ortung über Tracker oder manipulierte Smartphones
    • Übernahme von E-Mail- oder Social-Media-Konten

    Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz

    Auch im Beruf kommt es zu systematischen Anfeindungen, anonymen Schreiben oder sexueller Belästigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen – brauchen dafür aber gesicherte Fakten. Wir unterstützen Betroffene ebenso wie Unternehmen bei der Aufklärung.

    Wie wir helfen

    Wir identifizieren unbekannte Täter, dokumentieren Nachstellungen durch Observation und sichern digitale Spuren gerichtsverwertbar. Besteht der Verdacht, dass Sie technisch überwacht werden, überprüfen wir Wohnung, Fahrzeug und Smartphone im Rahmen unserer Lauschabwehr.

    Unser Rat bis dahin: Führen Sie ein Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung jedes Vorfalls, löschen Sie keine Nachrichten und reagieren Sie nicht auf Kontaktversuche.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

    Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Verleumdung und üble Nachrede

    Verleumdung und üble Nachrede

    Ein Gerücht ist schnell in der Welt – und kaum wieder einzufangen.

    Mehr als nur ärgerlich

    Wer über einen anderen ehrenrührige Behauptungen verbreitet, kann sich strafbar machen: wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), wenn sich die Behauptung nicht als wahr erweisen lässt, oder wegen Verleumdung (§ 187 StGB), wenn der Täter weiß, dass sie falsch ist. Daneben bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.

    Um diese Rechte durchzusetzen, müssen Sie aber zweierlei nachweisen: was genau verbreitet wurde – und von wem.

    Die häufigsten Formen

    Im persönlichen Umfeld: Gerüchte in Nachbarschaft, Verein oder Familie, oft gezielt gestreut, etwa im Zuge einer Trennung.

    Im Internet: Anonyme Bewertungen, gefälschte Profile, Beiträge in Foren und sozialen Netzwerken.

    Im Geschäftsleben: Falsche Behauptungen gegenüber Kunden, Lieferanten oder der Presse, die den Ruf eines Unternehmens schädigen sollen.

    Wie wir den Urheber ermitteln

    Wir sichern Äußerungen beweiskräftig, bevor sie gelöscht werden, werten digitale Spuren aus und klären durch Befragungen und Recherche, wo ein Gerücht seinen Anfang genommen hat. Bei anonymen Online-Angriffen arbeiten wir eng mit Ihrem Anwalt zusammen, der gegenüber Plattformbetreibern Auskunftsansprüche geltend machen kann.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

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  • Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbetrug

    Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbetrug

    Beim Unterhalt geht es oft um viel Geld – und manchmal um bewusst falsche Angaben.

    Wer hat Anspruch auf Unterhalt?

    Nach einer Trennung können sowohl Kinder als auch der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Unterhalt haben. Die Höhe richtet sich vor allem nach dem Einkommen und Vermögen des Unterhaltspflichtigen – und genau hier entstehen viele Streitigkeiten.

    Typische Fälle aus unserer Praxis

    • Verschleiertes Einkommen: Der Unterhaltspflichtige gibt sich arbeitslos oder gering verdienend, arbeitet aber schwarz oder lässt Einnahmen über Dritte laufen.
    • Verstecktes Vermögen: Fahrzeuge, Immobilien oder Beteiligungen werden auf Angehörige oder neue Partner umgeschrieben.
    • Neue Lebensgemeinschaft: Der Unterhaltsberechtigte lebt bereits in einer festen neuen Partnerschaft, verschweigt das aber.
    • Verschwiegene Erwerbstätigkeit: Der Unterhaltsberechtigte arbeitet bereits wieder, gibt das aber nicht an.

    Die verfestigte Lebensgemeinschaft

    Lebt ein unterhaltsberechtigter Ex-Partner in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft, kann der Unterhalt nach § 1579 Nr. 2 BGB gekürzt oder ganz versagt werden. Gerichte verlangen dafür aber Nachweise über einen längeren Zeitraum – etwa gemeinsames Wohnen, gemeinsame Urlaube und ein gemeinsames Auftreten nach außen. Eine strukturierte Observation über mehrere Wochen ist hier oft das entscheidende Beweismittel.

    Wie wir vorgehen

    Je nach Fall kombinieren wir Observation, Recherche und Vermögensermittlung. Wir dokumentieren Arbeitszeiten, Wohnverhältnisse und Lebensstil so, dass Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt die Ergebnisse im Verfahren einsetzen kann.

    Wer trägt die Kosten?

    Gerade im Unterhaltsrecht hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Detektivkosten erstattungsfähig sein können, wenn sie zum Nachweis einer verfestigten Lebensgemeinschaft oder verschwiegener Einkünfte notwendig waren. Wir beraten Sie gern, wie Sie die Ermittlung von Anfang an so anlegen, dass die Kosten im Verfahren geltend gemacht werden können.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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    Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr · Samstag: 10:00 – 15:00 Uhr

  • Personensuche und vermisste Personen

    Personensuche und vermisste Personen

    Manche Menschen wollen gefunden werden. Andere nicht. Wir finden beide.

    Wen wir suchen

    Die Gründe für eine Personensuche sind so unterschiedlich wie die Menschen dahinter:

    • Angehörige, zu denen der Kontakt abgerissen ist
    • Leibliche Eltern, Kinder oder Geschwister – etwa nach einer Adoption
    • Erben in Nachlassangelegenheiten
    • Zeugen für ein Gerichtsverfahren
    • Schuldner, die ohne neue Anschrift umgezogen sind
    • Volljährige, die plötzlich verschwunden sind

    Vermisste Personen

    Wird ein Mensch vermisst und besteht eine Gefahr für Leib oder Leben, ist zuerst die Polizei zuständig. Bei Erwachsenen, die freiwillig gegangen sind, endet die polizeiliche Suche aber oft schnell – denn jeder Volljährige darf seinen Aufenthaltsort frei wählen. Für Angehörige bleibt dann eine quälende Ungewissheit.

    Hier können wir weitersuchen. Finden wir die Person, respektieren wir ihren Willen: Möchte sie keinen Kontakt, geben wir die Anschrift nicht ohne Weiteres weiter, sondern übermitteln auf Wunsch eine Nachricht oder ein Lebenszeichen.

    Unsere Methoden

    Wir kombinieren klassische Ermittlungsarbeit mit moderner Recherche: Befragungen im Umfeld, Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen und Register, digitale Spurensuche und – wenn nötig – Ermittlungen vor Ort im In- und Ausland. Jeder Schritt bewegt sich dabei im Rahmen des Datenschutzrechts.

    Suchen Sie nicht auf eigene Faust

    Aufrufe in sozialen Netzwerken erreichen viele Menschen – aber auch die falschen. Sie können Betrüger anlocken oder eine Person, die bewusst untergetaucht ist, weiter vertreiben. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Fotos und Details öffentlich machen.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

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  • Kindesentzug und Kindesrückführung

    Kindesentzug und Kindesrückführung

    Wenn das eigene Kind plötzlich verschwunden ist, zählt jeder Tag.

    Wenn ein Elternteil mit dem Kind verschwindet

    Kindesentziehung trifft Eltern mit voller Wucht: Der andere Elternteil kehrt nach dem Urlaub nicht zurück, zieht ohne Absprache um oder setzt sich mit dem Kind ins Ausland ab. In Deutschland kann das nach § 235 StGB strafbar sein – doch zunächst steht eine einzige Frage im Raum: Wo ist mein Kind?

    Internationale Fälle

    Besonders schwierig wird es, wenn das Kind ins Ausland gebracht wurde. Für viele Staaten gilt das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ), das eine schnelle Rückführung ermöglichen soll. Voraussetzung ist aber fast immer, dass der Aufenthaltsort bekannt ist – und das ist oft der schwierigste Teil.

    Wir ermitteln international und arbeiten bei Einsätzen im Ausland mit erfahrenen, ortskundigen Kollegen zusammen. So lassen sich Sprachbarrieren, fremde Behördenwege und kulturelle Besonderheiten überwinden.

    So unterstützen wir Sie

    • Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsorts von Kind und entziehendem Elternteil
    • Dokumentation der Lebensumstände vor Ort für das Rückführungsverfahren
    • Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt, dem Bundesamt für Justiz als zentraler Behörde und den Stellen im Zielland
    • Begleitung und Absicherung einer gerichtlich angeordneten Rückführung

    Schnell handeln – aber besonnen

    Eigenmächtige „Rückholaktionen“ können die Rechtslage verschlechtern und Sie selbst strafbar machen. Holen Sie sich deshalb frühzeitig rechtlichen Rat – und lassen Sie die Suche von Profis übernehmen.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

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  • Anzeichen von Untreue

    Anzeichen von Untreue

    Kein einzelnes Anzeichen beweist einen Seitensprung – aber mehrere zusammen ergeben oft ein Bild.

    Stimmungsschwankungen und Distanz

    Wer ein Doppelleben führt, steht unter Druck. Das zeigt sich häufig in Gereiztheit, plötzlicher Gleichgültigkeit oder übertriebener Freundlichkeit – manchmal im schnellen Wechsel. Auch ein schlechtes Gewissen kann sich in unerwarteten Geschenken oder Aufmerksamkeiten äußern.

    Veränderte Intimität

    Ein deutlicher Rückgang der Nähe ist ein bekanntes Signal. Weniger bekannt: Auch ein plötzlicher Anstieg oder neue Vorlieben können darauf hindeuten, dass sich etwas verändert hat.

    Neues Aussehen, neuer Duft

    Neue Kleidung, ein anderes Parfüm, mehr Aufwand vor dem Verlassen des Hauses – Veränderungen am Äußeren sind für sich genommen harmlos. Auffällig wird es, wenn sie mit bestimmten Terminen zusammenfallen, zu denen Sie nicht eingeladen sind.

    Immer mehr Überstunden und Termine

    Spontane Besprechungen, Seminare am Wochenende, Dienstreisen mit unklarem Ziel: Wenn sich die Zeiten außer Haus häufen und Nachfragen ausweichend beantwortet werden, lohnt ein genauerer Blick auf das Muster.

    Der Umgang mit dem Smartphone

    Das Smartphone ist heute das wichtigste Werkzeug für eine Affäre. Typische Signale sind:

    • Das Handy liegt plötzlich immer mit dem Display nach unten oder wird überallhin mitgenommen.
    • Neue Sperrcodes, gelöschte Verläufe, stumm geschaltete Benachrichtigungen.
    • Telefonate werden in einem anderen Raum geführt oder abrupt beendet.
    • Ein zweites Handy oder eine neue Messenger-App taucht auf.

    Neue Hobbys, neue Bekannte

    Plötzliche Begeisterung für Fitnessstudio, Laufgruppe oder Vereinsabende kann ein ganz normaler Neustart sein – oder ein bequemes Alibi. Entscheidend ist, ob Sie die neuen Kontakte kennenlernen dürfen.

    Sie wollen endlich Klarheit?

    Wenn Sie mehrere dieser Anzeichen wiedererkennen, müssen Sie mit dem Verdacht nicht allein bleiben. Wie wir einen Verdacht diskret und rechtssicher aufklären, lesen Sie unter Untreue, Seitensprung und Ehebruch.

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  • Sorgerechtsstreit und Kindeswohlgefährdung

    Sorgerechtsstreit und Kindeswohlgefährdung

    Im Sorgerechtsstreit zählt nicht, wer lauter streitet – sondern was sich belegen lässt.

    Wenn das Bauchgefühl Alarm schlägt

    Nach einer Trennung verbringen Kinder oft viel Zeit beim anderen Elternteil. Kommt Ihr Kind verstört, ungepflegt oder mit widersprüchlichen Erzählungen zurück, entsteht schnell eine schwierige Lage: Sie machen sich Sorgen, haben aber keinen Einblick in das, was dort tatsächlich passiert.

    Typische Anlässe für eine Ermittlung sind zum Beispiel:

    • Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum in Anwesenheit des Kindes
    • Kinder werden längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen oder bei wechselnden Dritten untergebracht
    • Kontakt zu Personen, von denen eine Gefahr ausgehen kann
    • Absprachen zum Umgang werden systematisch nicht eingehalten

    Was das Familiengericht braucht

    Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht nach § 1666 BGB einschreiten. Dafür genügen aber keine Vermutungen – das Gericht braucht nachvollziehbare Tatsachen. Genau hier setzen wir an.

    Unsere Ermittler dokumentieren die tatsächlichen Verhältnisse sachlich und lückenlos: Wer kümmert sich wann um das Kind? Wie sieht der Alltag aus? Werden Absprachen eingehalten? Dabei achten wir besonders darauf, das Kind selbst nicht zu belasten oder in die Ermittlung hineinzuziehen.

    Klarheit – auch zur Beruhigung

    Nicht jede Sorge bestätigt sich. Auch ein unauffälliges Ergebnis hat einen Wert: Sie können wieder ruhiger schlafen und die Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil auf einer sachlichen Grundlage fortsetzen.

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  • Untreue, Seitensprung und Ehebruch

    Untreue, Seitensprung und Ehebruch

    „Das merkt doch keiner.“ – Genau darauf verlassen sich viele, die fremdgehen.

    Wenn der Verdacht nicht mehr loslässt

    Treue gehört für die meisten Menschen zu den wichtigsten Werten einer Beziehung – und trotzdem zerbrechen viele Partnerschaften an einem Seitensprung. Wer heute eine Affäre verheimlichen will, hat es leichter als früher: getrennte Messenger, gelöschte Verläufe, gut vorbereitete Ausreden.

    Für den betrogenen Partner beginnt dagegen oft eine zermürbende Zeit. Kleine Ungereimtheiten summieren sich, das Bauchgefühl wird lauter – aber Beweise gibt es keine. Und jedes Nachfragen macht die Stimmung nur angespannter.

    Warum Sie nicht selbst nachspionieren sollten

    Viele Betroffene beginnen aus Verzweiflung, Handys zu kontrollieren, Taschen zu durchsuchen oder dem Partner hinterherzufahren. Davon raten wir dringend ab:

    • Heimliches Mitlesen fremder Nachrichten oder das Orten per Tracker kann strafbar sein.
    • Ein Laie wird schnell bemerkt – der Partner ist danach gewarnt und verwischt seine Spuren noch gründlicher.
    • Selbst wenn der Verdacht unbegründet war, ist das Vertrauen nach entdecktem Nachspionieren oft dauerhaft beschädigt.

    Wie wir einen Verdacht auf Untreue aufklären

    Unsere Ermittler sind der beobachteten Person unbekannt und können sich ihr deshalb unauffällig nähern. Im Mittelpunkt steht in der Regel eine Observation an den Tagen oder zu den Zeiten, die Ihnen auffällig erscheinen – etwa angebliche Überstunden, Dienstreisen oder Abende „mit Freunden“.

    Wir dokumentieren Abläufe, Treffpunkte und Kontaktpersonen lückenlos in Bild und Protokoll – stets im Rahmen dessen, was rechtlich zulässig ist. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit Bildmaterial; unsere Ermittler stehen bei Bedarf als Zeugen zur Verfügung.

    Und manchmal ist das Ergebnis auch eine Entlastung: Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, ist das für viele Mandanten mindestens genauso wertvoll.

    Typische Anzeichen von Untreue

    Nicht jede Veränderung bedeutet einen Seitensprung. Welche Signale in der Praxis häufig auftreten und wie Sie sie einordnen, lesen Sie in unserem Beitrag Anzeichen von Untreue.

    Wer trägt die Kosten?

    Im deutschen Scheidungsrecht spielt die Frage, wer „schuld“ ist, keine Rolle mehr. Kosten für den reinen Nachweis eines Seitensprungs muss die Gegenseite deshalb in der Regel nicht erstatten.

    Anders kann es aussehen, wenn die Untreue rechtliche Folgen hat – etwa wenn der getrennt lebende Partner Unterhalt verlangt, aber bereits in einer neuen, verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dann können Detektivkosten erstattungsfähig sein. Mehr dazu unter Unterhaltsansprüche und Unterhaltsbetrug.

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