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Sorgerechtsstreit und Kindeswohlgefährdung

Im Sorgerechtsstreit zählt nicht, wer lauter streitet – sondern was sich belegen lässt.

Wenn das Bauchgefühl Alarm schlägt

Nach einer Trennung verbringen Kinder oft viel Zeit beim anderen Elternteil. Kommt Ihr Kind verstört, ungepflegt oder mit widersprüchlichen Erzählungen zurück, entsteht schnell eine schwierige Lage: Sie machen sich Sorgen, haben aber keinen Einblick in das, was dort tatsächlich passiert.

Typische Anlässe für eine Ermittlung sind zum Beispiel:

  • Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum in Anwesenheit des Kindes
  • Kinder werden längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen oder bei wechselnden Dritten untergebracht
  • Kontakt zu Personen, von denen eine Gefahr ausgehen kann
  • Absprachen zum Umgang werden systematisch nicht eingehalten

Was das Familiengericht braucht

Bei einer Gefährdung des Kindeswohls kann das Familiengericht nach § 1666 BGB einschreiten. Dafür genügen aber keine Vermutungen – das Gericht braucht nachvollziehbare Tatsachen. Genau hier setzen wir an.

Unsere Ermittler dokumentieren die tatsächlichen Verhältnisse sachlich und lückenlos: Wer kümmert sich wann um das Kind? Wie sieht der Alltag aus? Werden Absprachen eingehalten? Dabei achten wir besonders darauf, das Kind selbst nicht zu belasten oder in die Ermittlung hineinzuziehen.

Klarheit – auch zur Beruhigung

Nicht jede Sorge bestätigt sich. Auch ein unauffälliges Ergebnis hat einen Wert: Sie können wieder ruhiger schlafen und die Zusammenarbeit mit dem anderen Elternteil auf einer sachlichen Grundlage fortsetzen.

Wer trägt die Detektivkosten?

Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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