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Spesenbetrug

Spesen sind Vertrauenssache. Manchmal zu sehr.

Die gängigen Maschen

  • Bewirtungsbelege für Essen, die privat oder gar nicht stattfanden
  • Fahrten werden mit überhöhter Kilometerzahl oder mehrfach abgerechnet
  • Hotelrechnungen werden manipuliert oder Stornierungen verschwiegen
  • Private Einkäufe und Tankfüllungen landen auf der Firmenkarte

Kleiner Betrag, große Wirkung

Auch wenn es im Einzelfall „nur“ um einige hundert Euro geht: Spesenbetrug ist Betrug im Sinne des § 263 StGB und zerstört das Vertrauensverhältnis. Arbeitsgerichte bestätigen in solchen Fällen regelmäßig auch fristlose Kündigungen – wenn der Nachweis gelingt.

Unser Vorgehen

Wir analysieren die Abrechnungen auf Auffälligkeiten, überprüfen Belege bei den angeblichen Ausstellern und dokumentieren bei Bedarf Reisen und Termine vor Ort. So entsteht ein klares Bild davon, welche Kosten tatsächlich dienstlich angefallen sind.

Wer trägt die Detektivkosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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