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Kategorie: Wirtschaft

  • Sicherheitskonzept: In 3 Schritten zur passenden Sicherheitslösung

    Sicherheitskonzept: In 3 Schritten zur passenden Sicherheitslösung

    Sicherheit entsteht nicht durch die teuerste Technik – sondern durch das richtige Konzept.

    Prävention statt Schadensbegrenzung

    Einbruch, Diebstahl, Sabotage, Informationsabfluss oder Übergriffe auf Personen: Die meisten Schäden ließen sich mit überschaubarem Aufwand verhindern – wenn die Schwachstellen vorher bekannt wären. Aus unserer Ermittlungspraxis wissen wir, wie Täter denken und wo sie ansetzen. Dieses Wissen fließt direkt in unsere Sicherheitskonzepte ein.

    Schritt 1: Analyse

    Wir verschaffen uns ein genaues Bild der Ausgangslage: Welche Werte sollen geschützt werden – Personen, Gebäude, Waren, Daten, Know-how? Welche Bedrohungen sind realistisch? Bei einer Begehung prüfen wir Zugänge, Schließsysteme, vorhandene Technik, Abläufe und Zuständigkeiten – auch aus der Perspektive eines möglichen Täters.

    Schritt 2: Planung

    Aus der Analyse entwickeln wir ein abgestuftes Maßnahmenpaket aus baulichen, technischen und organisatorischen Bausteinen. Dazu gehören etwa:

    • Mechanischer Schutz und Zutrittskontrolle
    • Einbruch-, Brand- und Videoüberwachungstechnik
    • Regelungen für Besucher, Fremdfirmen, Schlüssel und Zugangsdaten
    • Schutz vertraulicher Besprechungen und Informationen (Lauschabwehr)
    • Notfall- und Alarmpläne

    Schritt 3: Umsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung mit geprüften Fachpartnern, kontrollieren die Ausführung und schulen Ihre Mitarbeiter. Auf Wunsch überprüfen wir das Konzept in regelmäßigen Abständen – denn Bedrohungen und Abläufe ändern sich.

    Für Unternehmen und Privatpersonen

    Unsere Sicherheitskonzepte richten sich an Betriebe jeder Größe ebenso wie an Privatpersonen mit erhöhtem Schutzbedarf – etwa nach einem Einbruch, bei Bedrohungen oder bei exponierten Personen.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    Technisch ist GPS-Ortung kinderleicht. Rechtlich ist sie es nicht.

    Die heimliche Ortung von Personen

    Wer einen GPS-Tracker heimlich am Fahrzeug einer anderen Person anbringt, um deren Bewegungen zu verfolgen, verarbeitet personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass das auch für Detekteien grundsätzlich strafbar ist – zulässig kann es allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen sein, etwa in einer notwehrähnlichen Lage, in der andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

    Für Privatpersonen gilt erst recht: Den Partner, Ex-Partner oder Nachbarn heimlich zu orten, ist keine gute Idee – und macht die gewonnenen Erkenntnisse im Streitfall häufig wertlos.

    Firmenfahrzeuge

    Unternehmen dürfen eigene Fahrzeuge orten, etwa zur Disposition, Diebstahlsicherung oder Fahrtenbuchführung. Weil dabei aber auch Mitarbeiter erfasst werden, gelten enge Vorgaben: transparente Information, klarer Zweck, Datensparsamkeit und – wo vorhanden – Beteiligung des Betriebsrats. Eine heimliche Dauerüberwachung von Mitarbeitern ist nicht zulässig.

    Eigene Fahrzeuge und Gegenstände

    Wer sein eigenes Fahrzeug, Werkzeug oder Gepäck gegen Diebstahl mit einem Tracker sichert, bewegt sich grundsätzlich auf sicherem Boden – solange damit nicht gezielt andere Personen überwacht werden, die das Fahrzeug nutzen.

    Unser Weg: legal und gerichtsfest

    Wenn Sie wissen müssen, wo sich jemand aufhält, ist eine professionelle Observation in der Regel das rechtssichere Mittel. Und wenn Sie befürchten, selbst geortet zu werden: Wir finden GPS-Tracker an Ihrem Fahrzeug.

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  • Handy-Forensik und Spyware-Prüfung

    Handy-Forensik und Spyware-Prüfung

    Die effektivste Wanze tragen die meisten Menschen freiwillig in der Hosentasche.

    Warum Smartphones so begehrt sind

    Auf dem Smartphone laufen Gespräche, Nachrichten, Fotos, Standort und Kalender zusammen. Spionage-Apps – oft als „Kinderschutz“ oder „Partner-App“ vermarktet – leiten all das unbemerkt weiter. Wer einmal kurz Zugriff auf das entsperrte Gerät hatte, kann sie in wenigen Minuten installieren.

    Mögliche Anzeichen

    • Der Akku entlädt sich ungewöhnlich schnell, das Gerät wird warm
    • Unerklärlich hoher Datenverbrauch
    • Unbekannte Apps, Geräteverwaltungs- oder Profilberechtigungen
    • Jemand kennt Inhalte Ihrer Nachrichten oder Ihren Standort
    • Ihr Konto wurde auf einem fremden Gerät angemeldet

    Unsere Prüfung

    Wir untersuchen Smartphones und Tablets forensisch auf Stalkerware, verdächtige Konfigurationen, fremde Kontozugriffe und Manipulationen. Funde dokumentieren wir gerichtsverwertbar – das ist wichtig, wenn Sie Anzeige erstatten möchten. Anschließend helfen wir Ihnen, das Gerät und Ihre Konten wieder abzusichern.

    Wichtig

    Löschen Sie verdächtige Apps nicht selbst und setzen Sie das Gerät nicht zurück, bevor die Beweise gesichert sind. Und: Durchsuchen Sie nicht das Handy anderer Personen – das kann strafbar sein.

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

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  • GPS-Tracker finden

    GPS-Tracker finden

    Ein GPS-Tracker ist in zehn Sekunden angebracht – und meldet danach jede Ihrer Fahrten.

    Anzeichen für einen Tracker

    • Jemand taucht auffällig oft dort auf, wo Sie gerade sind
    • Ihr Ex-Partner, Arbeitgeber oder Geschäftspartner kennt Orte, die Sie nicht genannt haben
    • Ungewöhnliche Spuren am Unterboden, in Radkästen oder an der Stoßstange
    • Fremde Kabel oder Geräte am OBD-Anschluss oder im Sicherungskasten

    Wo Tracker versteckt werden

    Am häufigsten finden wir magnetische Tracker mit eigenem Akku an Unterboden, Rahmen oder in den Radkästen. Professioneller angebrachte Geräte sind an die Bordelektrik angeschlossen und hinter Verkleidungen versteckt. Auch Bluetooth-Tracker, die eigentlich für Schlüssel gedacht sind, werden zunehmend zum Verfolgen von Personen missbraucht.

    Unsere Fahrzeugprüfung

    Wir untersuchen Ihr Fahrzeug von außen, von unten und im Innenraum – mit Funkanalyse im stehenden und fahrenden Zustand, Sichtprüfung auf der Hebebühne bzw. mit Spiegel und Endoskop und Kontrolle der Fahrzeugelektronik. Gefundene Geräte sichern wir als Beweis.

    Ist das überhaupt erlaubt?

    Das heimliche Orten einer anderen Person ist in aller Regel unzulässig. Mehr dazu unter GPS-Überwachung – was ist erlaubt?

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

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  • Lauschabwehr für Unternehmen

    Lauschabwehr für Unternehmen

    Die teuerste Besprechung ist die, bei der jemand mithört, der nicht eingeladen war.

    Wer abhört – und warum

    Lauschangriffe auf Unternehmen kommen häufiger vor, als viele glauben – und sie stammen meist nicht von Geheimdiensten, sondern von Wettbewerbern, unzufriedenen Mitarbeitern, Geschäftspartnern in Verhandlungen oder Beteiligten an internen Machtkämpfen. Die Technik dafür ist billig, winzig und frei verfügbar.

    Typische Anlässe für eine Prüfung

    • Vertrauliche Informationen sind nach außen gedrungen
    • Bevorstehende Verhandlungen, Übernahmen, Restrukturierungen oder Gerichtsverfahren
    • Nach Umbauten, Handwerkereinsätzen oder dem Ausscheiden von Mitarbeitern im Streit
    • Regelmäßige Routineprüfung von Vorstands- und Besprechungsräumen

    Was wir untersuchen

    • Büros, Besprechungsräume, Konferenz- und Hotelräume
    • Telefonanlagen, Netzwerktechnik und Konferenzsysteme
    • Firmenfahrzeuge auf Abhörtechnik und GPS-Tracker
    • Smartphones und Laptops der Geschäftsleitung (siehe Handy-Forensik)

    Diskret im Ablauf

    Wir führen Untersuchungen auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten durch, mit unauffälligen Fahrzeugen und ohne erkennbare Ausrüstung. Am Ende erhalten Sie einen schriftlichen Bericht mit den Ergebnissen und konkreten Empfehlungen zum künftigen Schutz.

    Was kostet eine Lauschabwehr?

    Der Aufwand hängt von Fläche, Anzahl der Räume, Fahrzeuge und Endgeräte ab. Einen Überblick über branchenübliche Preise und unsere Pauschalpakete finden Sie unter Kosten der Lauschabwehr.

    Bei Verdacht: richtig Kontakt aufnehmen

    Wenn Sie befürchten, abgehört zu werden, kontaktieren Sie uns bitte nicht von den Räumen, Telefonen oder Computern aus, die Sie für kompromittiert halten. Nutzen Sie ein anderes Gerät an einem anderen Ort und sprechen Sie mit niemandem über Ihren Verdacht. Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Kontaktseite.

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  • Fahrzeugsicherstellung

    Fahrzeugsicherstellung

    Ein Fahrzeug kann in wenigen Stunden über mehrere Grenzen gebracht werden. Je früher wir suchen, desto besser.

    Typische Auftraggeber

    • Leasing- und Finanzierungsgesellschaften nach Zahlungsausfall
    • Autovermietungen bei nicht zurückgegebenen Fahrzeugen
    • Unternehmen, deren Firmenwagen nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters nicht zurückkommt
    • Privatpersonen nach Unterschlagung oder Betrug beim Fahrzeugverkauf

    So gehen wir vor

    Wir ermitteln den aktuellen Standort des Fahrzeugs und des Nutzers – durch Recherche, Befragungen und Observation, bei Auslandsfällen gemeinsam mit unseren internationalen Kontakten. Die eigentliche Rückführung erfolgt rechtlich abgesichert: in Abstimmung mit Ihnen als Eigentümer, Ihrem Anwalt und, wo erforderlich, mit Gerichtsvollzieher oder Polizei.

    Auf Wunsch übernehmen wir auch Begleitung, Dokumentation des Fahrzeugzustands und Überführung.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

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  • Schuldnerermittlung

    Schuldnerermittlung

    „Empfänger unbekannt verzogen“ ist kein Endpunkt – sondern ein Ermittlungsauftrag.

    Wenn der Schuldner untertaucht

    Viele Schuldner ziehen um, ohne sich ordnungsgemäß umzumelden, oder halten sich nur noch zum Schein an ihrer Meldeadresse auf. Auch Gerichtsvollzieher stoßen dann an Grenzen – die gesetzlichen Abfragemöglichkeiten helfen nur, solange der Schuldner in offiziellen Registern auftaucht.

    Unser Vorgehen

    Wir ermitteln den tatsächlichen Aufenthaltsort durch Recherche, Befragungen im Umfeld und – wo nötig – Observation. Gleichzeitig klären wir, wovon der Schuldner lebt: Arbeitgeber, Einnahmen und Vermögenswerte sind die Grundlage für eine erfolgreiche Vollstreckung.

    Hat sich der Schuldner ins Ausland abgesetzt, ermitteln wir dort mit unseren internationalen Kontakten weiter.

    Ihr Ergebnis

    Sie erhalten eine zustellungsfähige Anschrift und – sofern beauftragt – einen Überblick über pfändbare Vermögenswerte. Damit können Sie bzw. Ihr Anwalt die Vollstreckung gezielt fortsetzen.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

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  • Adressermittlung

    Adressermittlung

    Ohne Anschrift keine Klage, keine Zustellung, keine Vollstreckung.

    Wofür eine Adressermittlung gebraucht wird

    • Zustellung von Klagen, Mahnbescheiden und Kündigungen
    • Durchsetzung von Forderungen und Vollstreckung
    • Kontaktaufnahme in Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten
    • Suche nach Zeugen für ein Verfahren
    • Wiederaufnahme von Kontakten zu Angehörigen oder Geschäftspartnern

    Mehr als eine Meldeauskunft

    Eine einfache Melderegisterauskunft liefert nur die gemeldete Anschrift – nicht unbedingt die, unter der jemand tatsächlich wohnt. Wir überprüfen die Angaben vor Ort und ermitteln bei Bedarf die tatsächliche Wohn- oder Geschäftsadresse, auch im Ausland.

    Schnell und rechtssicher

    Einfache Fälle sind oft innerhalb weniger Tage erledigt. Alle Ermittlungen erfolgen im Rahmen des Datenschutzrechts; Sie erhalten die Anschrift nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran haben.

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  • Due Diligence und Risikoprüfung

    Due Diligence und Risikoprüfung

    Zahlen lassen sich prüfen. Menschen auch – man muss nur wissen, wo man nachsieht.

    Wann eine Integritätsprüfung sinnvoll ist

    • Vor Unternehmenskäufen, Beteiligungen und Fusionen
    • Bei neuen Geschäftspartnern, Lieferanten oder Vertriebspartnern im In- und Ausland
    • Vor der Besetzung von Vorstands- und Geschäftsführerposten
    • Bei größeren Investitionen oder Kreditvergaben

    Was wir prüfen

    • Identität, Hintergrund und Reputation der handelnden Personen
    • Firmengeflechte, wirtschaftlich Berechtigte und Verbindungen zu Dritten
    • Insolvenzen, Rechtsstreitigkeiten und Negativberichterstattung
    • Abgleich mit Sanktions- und Embargolisten
    • Tatsächliche Existenz und Aktivität von Geschäftsadressen und Betriebsstätten – auch vor Ort

    Ergänzung zur Finanzprüfung

    Wirtschaftsprüfer und Anwälte prüfen Bilanzen und Verträge. Wir ergänzen diese Prüfung um das, was nicht in den Unterlagen steht: das Umfeld, die Vorgeschichte und die Glaubwürdigkeit der Beteiligten. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit einer klaren Risikoeinschätzung.

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  • Bonitätsermittlung und Vermögensnachweis

    Bonitätsermittlung und Vermögensnachweis

    Ein Urteil ist nur so viel wert wie das Vermögen, aus dem Sie vollstrecken können.

    Mehr als eine Auskunftei-Abfrage

    Klassische Wirtschaftsauskünfte beruhen auf gemeldeten Daten – und die sind oft unvollständig oder veraltet. Wer sein Vermögen bewusst verschleiert, taucht dort kaum auf.

    Was wir ermitteln

    • Tatsächliche Wohn- und Geschäftsanschrift
    • Arbeitgeber, Selbstständigkeit und Einkommensquellen
    • Fahrzeuge, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen
    • Auf Angehörige oder Partner verlagerte Vermögenswerte
    • Lebensstil im Verhältnis zu den angegebenen Einkünften

    Wofür Sie die Ergebnisse nutzen

    Vor einem Geschäftsabschluss erfahren Sie, ob Ihr Partner seine Verpflichtungen erfüllen kann. Nach einem Urteil zeigen wir Ihnen und Ihrem Anwalt, wo eine Vollstreckung Aussicht auf Erfolg hat – etwa durch eine Lohn- oder Kontopfändung. Siehe auch Schuldnerermittlung.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

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