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Unerlaubte Nebentätigkeit und Konkurrenztätigkeit

Ein Mitarbeiter, der nebenher Ihre Kunden bedient, ist kein Kollege mehr – sondern ein Wettbewerber.

Was erlaubt ist – und was nicht

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Die Grenze ist aber erreicht, wenn die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt:

  • Konkurrenztätigkeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses (für kaufmännische Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB geregelt)
  • Abwerben von Kunden oder Kollegen für ein eigenes oder fremdes Unternehmen
  • Erwerbstätigkeit während des Urlaubs, die dem Erholungszweck widerspricht (§ 8 BUrlG)
  • Nebenjobs während einer Krankschreibung

Typische Hinweise

Kunden springen ohne erkennbaren Grund ab, Angebote der Konkurrenz kennen Ihre Kalkulation, Firmenmaterial verschwindet oder ein Mitarbeiter wirkt dauerhaft übermüdet und unkonzentriert.

Wie wir ermitteln

Wir recherchieren Gewerbeanmeldungen, Beteiligungen und Online-Auftritte, dokumentieren durch Observation, wo und für wen der Mitarbeiter tätig ist, und klären bei Bedarf durch Testanfragen, ob Ihre Kunden gezielt abgeworben werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Abmahnung, Kündigung, Unterlassung und Schadensersatz.

Wer trägt die Detektivkosten?

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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