Technisch ist GPS-Ortung kinderleicht. Rechtlich ist sie es nicht.
Die heimliche Ortung von Personen
Wer einen GPS-Tracker heimlich am Fahrzeug einer anderen Person anbringt, um deren Bewegungen zu verfolgen, verarbeitet personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2013 entschieden, dass das auch für Detekteien grundsätzlich strafbar ist – zulässig kann es allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen sein, etwa in einer notwehrähnlichen Lage, in der andere Mittel nicht zur Verfügung stehen.
Für Privatpersonen gilt erst recht: Den Partner, Ex-Partner oder Nachbarn heimlich zu orten, ist keine gute Idee – und macht die gewonnenen Erkenntnisse im Streitfall häufig wertlos.
Firmenfahrzeuge
Unternehmen dürfen eigene Fahrzeuge orten, etwa zur Disposition, Diebstahlsicherung oder Fahrtenbuchführung. Weil dabei aber auch Mitarbeiter erfasst werden, gelten enge Vorgaben: transparente Information, klarer Zweck, Datensparsamkeit und – wo vorhanden – Beteiligung des Betriebsrats. Eine heimliche Dauerüberwachung von Mitarbeitern ist nicht zulässig.
Eigene Fahrzeuge und Gegenstände
Wer sein eigenes Fahrzeug, Werkzeug oder Gepäck gegen Diebstahl mit einem Tracker sichert, bewegt sich grundsätzlich auf sicherem Boden – solange damit nicht gezielt andere Personen überwacht werden, die das Fahrzeug nutzen.
Unser Weg: legal und gerichtsfest
Wenn Sie wissen müssen, wo sich jemand aufhält, ist eine professionelle Observation in der Regel das rechtssichere Mittel. Und wenn Sie befürchten, selbst geortet zu werden: Wir finden GPS-Tracker an Ihrem Fahrzeug.
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