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Kategorie: Wirtschaft

  • Diebstahl, Unterschlagung und Warenschwund

    Diebstahl, Unterschlagung und Warenschwund

    Warenschwund ist selten Zufall. Meistens hat er ein System – und einen Namen.

    Die stillen Verluste

    Inventurdifferenzen kosten den Handel und die Industrie jedes Jahr Milliarden – ein erheblicher Teil geht auf das Konto eigener Mitarbeiter, Reinigungskräfte, Fremdfirmen oder Lieferanten. Weil die Verluste schleichend entstehen, fallen sie oft erst spät auf.

    Typische Fallkonstellationen

    • Waren oder Werkzeug verschwinden aus Lager, Baustelle oder Fahrzeug
    • Manipulationen an der Kasse: Stornos, Leerbons, „Freundschaftsrabatte“
    • Lieferungen werden vollständig quittiert, aber nur teilweise geliefert
    • Firmeneigentum wird über Online-Marktplätze weiterverkauft
    • Kraftstoff, Material oder Arbeitszeit werden für private Zwecke abgezweigt

    Unser Vorgehen

    Am Anfang steht eine Analyse: Wo entsteht der Schwund, zu welchen Zeiten, wer hat Zugang? Darauf aufbauend setzen wir die passenden Mittel ein – von der Observation über Testkäufe und Kontrolllieferungen bis zur verdeckten Ermittlung im Betrieb. Spuren an Tatorten sichern wir forensisch.

    Ziel ist immer ein eindeutiger, gerichtsverwertbarer Nachweis, der die Täter überführt – und die Unschuldigen entlastet. Im Anschluss beraten wir Sie, wie Sie Ihre Abläufe künftig besser absichern.

    Rechtlich sauber ermitteln

    Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

    Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Forensik, Beweisfindung und Spurensicherung

    Forensik, Beweisfindung und Spurensicherung

    Spuren lügen nicht – wenn sie richtig gesichert werden.

    Wenn die Polizei nicht weiterermittelt

    Ein Einbruch in den Keller, anonyme Drohbriefe, beschädigtes Eigentum, Diebstahl im Familienkreis: Nicht in jedem Fall werden Spuren von den Behörden aufwendig gesichert und ausgewertet. Für Betroffene bleibt dann oft das Gefühl, mit dem Vorfall allein gelassen zu werden.

    Was wir sichern

    • Fingerabdrücke und daktyloskopische Spuren
    • Material für DNA-Analysen durch akkreditierte Labore
    • Schuh-, Werkzeug- und Einbruchsspuren
    • Dokumente, Handschriften und Schreiben (siehe Schriftgutachten)
    • Digitale Spuren auf Datenträgern und Mobilgeräten

    Beispiel: Die anonymen Briefe

    Eine Mandantin erhält über Monate anonyme Schreiben mit persönlichen Details. Wir sichern die Briefe und Umschläge fachgerecht, lassen Spurenträger untersuchen und gleichen das Ergebnis mit Vergleichsmaterial ab, das im Umfeld rechtmäßig erlangt wurde. In Verbindung mit einer gezielten Observation lässt sich der Absender eindeutig zuordnen.

    Darauf kommt es an

    Spuren sind empfindlich. Fassen Sie mögliche Beweisstücke möglichst nicht an, verändern Sie den Tatort nicht und rufen Sie uns frühzeitig. Wir dokumentieren jede Spur mit lückenloser Beweiskette, damit sie später vor Gericht Bestand hat.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

    Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Schriftgutachten und Urkundenfälschung

    Schriftgutachten und Urkundenfälschung

    Eine einzige gefälschte Unterschrift kann über Erbschaften, Verträge und Existenzen entscheiden.

    Wann ein Schriftgutachten sinnvoll ist

    • Zweifel an der Echtheit eines Testaments oder einer Vollmacht
    • Bestrittene Unterschriften unter Verträgen, Quittungen oder Bürgschaften
    • Anonyme Schreiben, deren Verfasser ermittelt werden soll
    • Nachträglich veränderte Dokumente – etwa ergänzte Zahlen oder ausgetauschte Seiten

    Urkundenfälschung ist eine Straftat

    Wer eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine gefälschte gebraucht, macht sich nach § 267 StGB strafbar. Damit eine Anzeige oder Klage Erfolg hat, braucht es jedoch ein fundiertes Gutachten.

    So gehen wir vor

    Wir sichern das fragliche Dokument und beschaffen geeignetes Vergleichsmaterial – denn ohne ausreichend authentische Schriftproben kann auch der beste Sachverständige keine sichere Aussage treffen. Die Begutachtung erfolgt durch qualifizierte Schriftsachverständige; wir begleiten den Prozess und bereiten die Ergebnisse für Ihr Verfahren auf.

    Zusätzlich ermitteln wir die Umstände: Wer hatte Zugang zum Dokument? Wer profitiert von der Fälschung? Oft ergibt erst das Zusammenspiel von Gutachten und Ermittlung ein vollständiges Bild.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

    Ob das in Ihrem Fall zutrifft, besprechen wir gern vorab mit Ihnen – und bei Bedarf mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt. Unsere Berichte sind von Anfang an so aufgebaut, dass sie im Verfahren verwendet werden können.

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  • Stalking, Mobbing und Cyberstalking

    Stalking, Mobbing und Cyberstalking

    „Mir glaubt einfach niemand.“ – Diesen Satz hören wir von Betroffenen besonders oft.

    Stalking ist eine Straftat

    Wer einem anderen Menschen beharrlich nachstellt und ihn dadurch in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt, macht sich nach § 238 StGB strafbar. Hinzu kommen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz, etwa Kontakt- und Näherungsverbote.

    Das Problem für Betroffene: Viele Handlungen wirken einzeln betrachtet harmlos. Erst in der Summe wird das Muster sichtbar – und genau dieses Muster muss nachgewiesen werden.

    Typische Formen von Stalking

    • Ständige Anrufe, Nachrichten oder Briefe – auch über Dritte
    • Auflauern vor der Wohnung oder am Arbeitsplatz, Verfolgen im Alltag
    • Bestellungen, Anzeigen oder Anmeldungen im Namen des Opfers
    • Beschädigung von Eigentum, Drohungen gegen Angehörige oder Haustiere

    Cyberstalking

    Immer häufiger findet Nachstellung digital statt:

    • Gefälschte Profile, über die das Opfer kontaktiert oder bloßgestellt wird
    • Veröffentlichung privater Fotos oder Informationen
    • Heimliche Ortung über Tracker oder manipulierte Smartphones
    • Übernahme von E-Mail- oder Social-Media-Konten

    Mobbing und Belästigung am Arbeitsplatz

    Auch im Beruf kommt es zu systematischen Anfeindungen, anonymen Schreiben oder sexueller Belästigung. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten zu schützen – brauchen dafür aber gesicherte Fakten. Wir unterstützen Betroffene ebenso wie Unternehmen bei der Aufklärung.

    Wie wir helfen

    Wir identifizieren unbekannte Täter, dokumentieren Nachstellungen durch Observation und sichern digitale Spuren gerichtsverwertbar. Besteht der Verdacht, dass Sie technisch überwacht werden, überprüfen wir Wohnung, Fahrzeug und Smartphone im Rahmen unserer Lauschabwehr.

    Unser Rat bis dahin: Führen Sie ein Stalking-Tagebuch mit Datum, Uhrzeit und Beschreibung jedes Vorfalls, löschen Sie keine Nachrichten und reagieren Sie nicht auf Kontaktversuche.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

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  • Verleumdung und üble Nachrede

    Verleumdung und üble Nachrede

    Ein Gerücht ist schnell in der Welt – und kaum wieder einzufangen.

    Mehr als nur ärgerlich

    Wer über einen anderen ehrenrührige Behauptungen verbreitet, kann sich strafbar machen: wegen übler Nachrede (§ 186 StGB), wenn sich die Behauptung nicht als wahr erweisen lässt, oder wegen Verleumdung (§ 187 StGB), wenn der Täter weiß, dass sie falsch ist. Daneben bestehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz.

    Um diese Rechte durchzusetzen, müssen Sie aber zweierlei nachweisen: was genau verbreitet wurde – und von wem.

    Die häufigsten Formen

    Im persönlichen Umfeld: Gerüchte in Nachbarschaft, Verein oder Familie, oft gezielt gestreut, etwa im Zuge einer Trennung.

    Im Internet: Anonyme Bewertungen, gefälschte Profile, Beiträge in Foren und sozialen Netzwerken.

    Im Geschäftsleben: Falsche Behauptungen gegenüber Kunden, Lieferanten oder der Presse, die den Ruf eines Unternehmens schädigen sollen.

    Wie wir den Urheber ermitteln

    Wir sichern Äußerungen beweiskräftig, bevor sie gelöscht werden, werten digitale Spuren aus und klären durch Befragungen und Recherche, wo ein Gerücht seinen Anfang genommen hat. Bei anonymen Online-Angriffen arbeiten wir eng mit Ihrem Anwalt zusammen, der gegenüber Plattformbetreibern Auskunftsansprüche geltend machen kann.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt das voraus, dass ein konkreter Verdacht bestand, die Ermittlung zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich war und die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zur Sache stehen.

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