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Kategorie: Wirtschaft

  • Wirtschaftsspionage und Datenabfluss

    Wirtschaftsspionage und Datenabfluss

    Das wertvollste Kapital eines Unternehmens passt heute auf einen USB-Stick.

    Warnsignale

    • Wettbewerber unterbieten Ihre Angebote auffällig knapp
    • Neue Produkte der Konkurrenz ähneln Ihren Entwicklungen verdächtig
    • Vertrauliche Inhalte aus Besprechungen sind plötzlich außerhalb bekannt
    • Ausscheidende Mitarbeiter nehmen Kunden- oder Konstruktionsdaten mit

    Geschäftsgeheimnisse sind geschützt – wenn Sie sie schützen

    Seit 2019 regelt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) den Schutz von Know-how. Wer Geschäftsgeheimnisse unbefugt erlangt, nutzt oder weitergibt, macht sich nach § 23 GeschGehG strafbar. Voraussetzung für den Schutz ist allerdings, dass Sie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen haben.

    Wie wir vorgehen

    Wir untersuchen beide Seiten des Problems: Mit unserer Lauschabwehr prüfen wir Besprechungsräume, Büros und Fahrzeuge auf Abhörtechnik. Parallel ermitteln wir, über welche Personen Informationen abfließen – durch Recherche, Observation und die Analyse von Zugriffs- und Kommunikationswegen in Abstimmung mit Ihrer IT.

    Im Anschluss helfen wir Ihnen, ein Schutzkonzept aufzubauen, damit sich der Fall nicht wiederholt.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Verdeckte Ermittlungen und Einschleusung

    Verdeckte Ermittlungen und Einschleusung

    Was im Lager, in der Spätschicht oder auf der Baustelle wirklich passiert, sieht man nur von innen.

    Wann eine Einschleusung sinnvoll ist

    Wenn Diebstahl, Drogenhandel, Sabotage oder organisierter Betrug im Betrieb vermutet werden, aber von außen nicht nachweisbar sind, kann der Einsatz eines verdeckten Ermittlers das Mittel der Wahl sein. Er wird als neuer Kollege, Aushilfe oder Leiharbeiter eingesetzt und beobachtet die Abläufe aus nächster Nähe.

    So läuft ein Einsatz ab

    • Planung: Wir legen mit der Geschäftsleitung Legende, Einsatzbereich und Dauer fest. Eingeweiht werden nur die nötigsten Personen.
    • Einsatz: Unser Ermittler arbeitet regulär mit, baut Vertrauen auf und dokumentiert Auffälligkeiten.
    • Berichterstattung: Sie erhalten laufend Zwischenberichte und am Ende einen umfassenden Abschlussbericht.
    • Nachbereitung: Wir unterstützen bei Gesprächen, Anzeigen und arbeitsrechtlichen Schritten.

    Rechtlich sauber ermitteln

    Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

    Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

    Schildern Sie uns Ihren Fall – wir prüfen ganz individuell, wie wir die besten Ergebnisse für Sie erzielen können. Sie bleiben so lange anonym, wie Sie es wünschen; jede Anfrage behandeln wir streng vertraulich.

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  • Mitarbeiterüberprüfung bei konkretem Verdacht

    Mitarbeiterüberprüfung bei konkretem Verdacht

    Ein unbegründeter Verdacht vergiftet das Betriebsklima. Ein begründeter, der nicht verfolgt wird, auch.

    Wann eine Überprüfung sinnvoll ist

    Gründe für eine Mitarbeiterüberprüfung sind etwa der Verdacht auf Diebstahl, Betrug, Bestechlichkeit, Weitergabe von Betriebsgeheimnissen, Konkurrenztätigkeit oder vorgetäuschte Krankheit. In all diesen Fällen geht es darum, den Verdacht entweder zu bestätigen – oder den Mitarbeiter zu entlasten.

    Rechtlich sauber ermitteln

    Die Überwachung von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn ein konkreter, dokumentierter Verdacht besteht und mildere Mittel nicht ausreichen. Eine Observation „ins Blaue hinein“ kann dagegen Schadensersatzansprüche des Mitarbeiters auslösen und die Beweise unverwertbar machen. Wir prüfen den Anlass deshalb mit Ihnen gemeinsam, bevor wir tätig werden – und beziehen auf Wunsch Ihren Anwalt oder den Betriebsrat ein.

    Unsere Leistungen

    • Observation im Außendienst und in der Freizeit, soweit sie für den Verdacht relevant ist
    • Verdeckte Ermittlung im Betrieb (siehe Verdeckte Ermittlungen)
    • Recherche zu Nebentätigkeiten, Beteiligungen und Kontakten
    • Forensische Sicherung von Spuren und digitalen Daten

    Diskret – auch nach innen

    Je weniger Personen im Unternehmen von einer Ermittlung wissen, desto größer ist die Chance auf ein klares Ergebnis. Wir stimmen Kommunikation und Ablauf deshalb eng mit der Geschäftsleitung ab.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

    Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

    Lassen Sie sich jetzt kostenfrei beraten

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  • Bewerberüberprüfung und Pre-Employment-Screening

    Bewerberüberprüfung und Pre-Employment-Screening

    Eine Fehlbesetzung in einer Schlüsselposition kostet mehr als ein Jahresgehalt.

    Geschönte Lebensläufe sind keine Seltenheit

    Erfundene Abschlüsse, aufgewertete Positionen, verschwiegene Kündigungen oder Lücken, die kreativ gefüllt werden: Gerade bei Führungskräften, im Finanzbereich und in sicherheitsrelevanten Funktionen sollten Sie wissen, wen Sie einstellen.

    Was wir prüfen

    • Echtheit von Zeugnissen, Abschlüssen und Zertifikaten
    • Angaben zu früheren Arbeitgebern, Positionen und Zeiträumen
    • Öffentlich zugängliche Informationen mit beruflichem Bezug
    • Unternehmensbeteiligungen und mögliche Interessenkonflikte
    • Bei Positionen im Ausland: Verifizierung über internationale Partner

    Rechtlicher Rahmen

    Bewerberprüfungen sind nur insoweit zulässig, wie die Informationen für die konkrete Stelle erforderlich sind. Wir arbeiten transparent und empfehlen, Bewerber über die Prüfung zu informieren und – wo nötig – ihre Einwilligung einzuholen. Private Lebensbereiche ohne Bezug zur Tätigkeit bleiben tabu.

    Ihr Vorteil

    Sie erhalten einen kompakten Bericht mit klarer Bewertung, ob die Angaben des Bewerbers plausibel und belegt sind – zügig, damit Ihr Auswahlprozess nicht ins Stocken gerät.

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  • Unerlaubte Nebentätigkeit und Konkurrenztätigkeit

    Unerlaubte Nebentätigkeit und Konkurrenztätigkeit

    Ein Mitarbeiter, der nebenher Ihre Kunden bedient, ist kein Kollege mehr – sondern ein Wettbewerber.

    Was erlaubt ist – und was nicht

    Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Die Grenze ist aber erreicht, wenn die Nebentätigkeit berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt:

    • Konkurrenztätigkeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses (für kaufmännische Angestellte ausdrücklich in § 60 HGB geregelt)
    • Abwerben von Kunden oder Kollegen für ein eigenes oder fremdes Unternehmen
    • Erwerbstätigkeit während des Urlaubs, die dem Erholungszweck widerspricht (§ 8 BUrlG)
    • Nebenjobs während einer Krankschreibung

    Typische Hinweise

    Kunden springen ohne erkennbaren Grund ab, Angebote der Konkurrenz kennen Ihre Kalkulation, Firmenmaterial verschwindet oder ein Mitarbeiter wirkt dauerhaft übermüdet und unkonzentriert.

    Wie wir ermitteln

    Wir recherchieren Gewerbeanmeldungen, Beteiligungen und Online-Auftritte, dokumentieren durch Observation, wo und für wen der Mitarbeiter tätig ist, und klären bei Bedarf durch Testanfragen, ob Ihre Kunden gezielt abgeworben werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Abmahnung, Kündigung, Unterlassung und Schadensersatz.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

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  • Schwarzarbeit aufdecken

    Schwarzarbeit aufdecken

    Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern unlauterer Wettbewerb auf Kosten aller Ehrlichen.

    Wer uns beauftragt

    • Unternehmen, deren Mitarbeiter in der Freizeit oder während einer Krankschreibung für eigene Kunden arbeiten
    • Handwerksbetriebe, die gegen Konkurrenz ohne Gewerbe und Sozialabgaben antreten müssen
    • Unterhaltspflichtige oder -berechtigte, wenn die Gegenseite ihr tatsächliches Einkommen verschweigt
    • Vermieter und Auftraggeber, die prüfen wollen, ob Angaben zum Einkommen stimmen

    Rechtlicher Hintergrund

    Was als Schwarzarbeit gilt, regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – etwa das Verschweigen von Einkünften gegenüber Finanzamt und Sozialleistungsträgern oder das Ausüben eines Handwerks ohne Eintragung. Neben Bußgeldern drohen strafrechtliche Konsequenzen; zivilrechtlich bestehen bei Schwarzarbeit keine Gewährleistungsansprüche.

    Unser Vorgehen

    Wir dokumentieren, wann, wo und für wen gearbeitet wird – durch Observation, Recherchen und Befragungen im Umfeld. So erhalten Sie belastbare Nachweise für arbeitsrechtliche Schritte, ein Unterhaltsverfahren oder eine Anzeige.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Detektivkosten können im Rechtsstreit als notwendige Kosten von der unterlegenen Gegenseite zu erstatten sein – vorausgesetzt, es bestand ein konkreter Verdacht und die Ermittlung war zur Durchsetzung Ihrer Rechte erforderlich und angemessen. Wir beraten Sie dazu gern vorab und stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab.

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  • Spesenbetrug

    Spesenbetrug

    Spesen sind Vertrauenssache. Manchmal zu sehr.

    Die gängigen Maschen

    • Bewirtungsbelege für Essen, die privat oder gar nicht stattfanden
    • Fahrten werden mit überhöhter Kilometerzahl oder mehrfach abgerechnet
    • Hotelrechnungen werden manipuliert oder Stornierungen verschwiegen
    • Private Einkäufe und Tankfüllungen landen auf der Firmenkarte

    Kleiner Betrag, große Wirkung

    Auch wenn es im Einzelfall „nur“ um einige hundert Euro geht: Spesenbetrug ist Betrug im Sinne des § 263 StGB und zerstört das Vertrauensverhältnis. Arbeitsgerichte bestätigen in solchen Fällen regelmäßig auch fristlose Kündigungen – wenn der Nachweis gelingt.

    Unser Vorgehen

    Wir analysieren die Abrechnungen auf Auffälligkeiten, überprüfen Belege bei den angeblichen Ausstellern und dokumentieren bei Bedarf Reisen und Termine vor Ort. So entsteht ein klares Bild davon, welche Kosten tatsächlich dienstlich angefallen sind.

    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

    Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

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  • Versicherungsbetrug

    Versicherungsbetrug

    Ein „kleiner“ Versicherungsbetrug ist keine Bagatelle – er wird von allen Versicherten mitbezahlt.

    Häufige Formen

    • Gestellte oder provozierte Verkehrsunfälle
    • Vorgetäuschte Einbrüche und Diebstähle, z. B. von Fahrzeugen oder Schmuck
    • Übertriebene Personenschäden und vorgetäuschte Berufsunfähigkeit
    • Absichtlich herbeigeführte Brand- oder Wasserschäden

    Rechtliche Einordnung

    Wer eine Versicherung über einen Schaden täuscht, begeht Betrug nach § 263 StGB. Bereits das Herbeiführen eines Versicherungsfalls, um Leistungen zu erhalten, kann als Versicherungsmissbrauch nach § 265 StGB strafbar sein – unabhängig davon, ob die Versicherung zahlt.

    Wie wir ermitteln

    Wir überprüfen die Angaben zum Schadenshergang, befragen Zeugen, recherchieren Vorschäden und Verbindungen zwischen den Beteiligten und dokumentieren bei Personenschäden das tatsächliche Leistungsvermögen durch Observation. Unsere Ergebnisse fassen wir in einem Bericht zusammen, der für Regulierung, Strafanzeige und Zivilprozess verwendbar ist.

    Auch Privatpersonen und Unternehmen, die selbst Opfer eines inszenierten Schadens geworden sind – etwa bei einem provozierten Auffahrunfall –, unterstützen wir bei der Beweissicherung.

    Wer trägt die Detektivkosten?

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  • Arbeitszeitbetrug

    Arbeitszeitbetrug

    Vertrauensarbeitszeit funktioniert nur, solange das Vertrauen nicht missbraucht wird.

    Wo Arbeitszeitbetrug vorkommt

    • Außendienstmitarbeiter erledigen private Dinge statt Kundenterminen
    • Kollegen stempeln füreinander ein oder aus
    • Im Homeoffice wird nur sporadisch gearbeitet, aber volle Zeit abgerechnet
    • Pausen werden systematisch überzogen oder Fahrten zu lang angegeben

    Ein Kündigungsgrund

    Der vorsätzliche Verstoß gegen die Pflicht, die Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an sich geeignet, eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB zu rechtfertigen – oft auch ohne vorherige Abmahnung. Voraussetzung ist allerdings ein sauberer Nachweis.

    So gehen wir vor

    Wir gleichen die angegebenen Zeiten und Termine mit dem tatsächlichen Tagesablauf ab. Im Außendienst geschieht das in der Regel durch Observation, im Betrieb durch die Auswertung vorhandener Daten in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten. Das Ergebnis: ein lückenloses Protokoll, das der Arbeitsrichter nachvollziehen kann.

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  • Lohnfortzahlungsbetrug und vorgetäuschte Krankheit

    Lohnfortzahlungsbetrug und vorgetäuschte Krankheit

    Wer krankfeiert, kostet Sie doppelt: die Lohnfortzahlung – und die Motivation der Kollegen, die einspringen müssen.

    Wenn die Krankmeldung Zweifel weckt

    Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert. Als Arbeitgeber können Sie ihn aber erschüttern, wenn ernsthafte Zweifel an der Erkrankung bestehen. Typische Anlässe sind:

    • Die Krankmeldung folgt unmittelbar auf eine Abmahnung, einen abgelehnten Urlaubsantrag oder eine Kündigung
    • Ein Mitarbeiter ist auffällig oft an Brückentagen oder vor dem Wochenende krank
    • Hinweise von Kollegen oder Kunden, dass der Mitarbeiter anderweitig arbeitet
    • Der Mitarbeiter hat seine Erkrankung vorher angekündigt („dann werde ich eben krank“)

    Genesungswidriges Verhalten nachweisen

    Nicht jede Aktivität während einer Krankschreibung ist verboten – wer krank ist, darf einkaufen oder spazieren gehen. Entscheidend ist, ob das Verhalten mit der Erkrankung vereinbar ist oder die Genesung gefährdet. Arbeitet ein Mitarbeiter mit angeblichem Bandscheibenvorfall auf dem Bau oder betreibt er nebenher sein eigenes Gewerbe, ist das ein starkes Indiz für eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

    Unsere Ermittler dokumentieren das tatsächliche Verhalten durch eine gezielte Observation – sachlich, mit Zeitangaben und Bildmaterial. Der Bericht ist die Grundlage für arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur fristlosen Kündigung.

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    Wer trägt die Detektivkosten?

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer die Kosten einer Detektei ersetzen, wenn der Arbeitgeber sie aufgrund eines konkreten Tatverdachts beauftragt hat und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird. Voraussetzung ist, dass die Ermittlung erforderlich und verhältnismäßig war.

    Wir legen jeden Auftrag deshalb von Beginn an so an, dass Anlass, Umfang und Ergebnis nachvollziehbar dokumentiert sind – für Ihren Anwalt und für das Arbeitsgericht.

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